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Trennung: Gehen nichteheliche Partner immer leer aus?

Auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollte es eine Regelung für die Trennung geben.

Von Stephan Anft Veröffentlicht:

Neben der Ehe entscheiden sich Partner heutzutage immer öfter für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Diese zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass die Partner jederzeit und in der Regel ohne große rechtliche Verpflichtungen ihre Bindung lösen können.

Das mag für Viele zunächst gut klingen. Doch eine ganze Reihe, insbesondere steuerliche und versicherungsrechtliche Vergünstigungen, die mit einer Heirat einhergehen, kommen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht zu Gute.

Auch weitere Privilegien der Eheleute, die aus der ehelichen Solidarität begründet werden, stehen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht zur Verfügung. So findet ein Vermögensausgleich und ein Ausgleich der Rentenanwartschaften bei Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft regelmäßig nicht statt.

Ärzte, die sich von einem Partner trennen, der während der Beziehung solche Rentenanwartschaften aufgebaut hat, gehen also leer aus. Auch erhält die Mutter, sofern keine weitere Regelung getroffen wurde, bei der Geburt eines gemeinsamen Kindes das alleinige Sorgerecht.

Nichtsdestotrotz sollte es im Interesse des Arztes sein, frühzeitig über die Ausgestaltung der Lebensgemeinschaft vertraglich zu disponieren, um so beispielsweise etwaige Unterhaltsansprüche nach einer Trennung, die Übertragung des hälftigen Sorgerechts zu seinen Gunsten oder die Auseinandersetzung unterschiedlicher Vermögensgegenstände verbindlich zu regeln.

Ähnlich wie im Rahmen der Ehe haben Ärzte daher die Möglichkeit, auch die Auswirkungen einer Trennung im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft frühzeitig vollständig zu regeln. Auf diese Weise können auch erbrechtliche Nachteile, die dem Ehepartner ansonsten zu Teil werden, ausgeglichen werden.

Um die rechtlichen Möglichkeiten einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Partnern verlässlich einschätzen zu können, sollte frühzeitig fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die mit einer Trennung einhergehenden Schäden möglichst gering zu halten und gleichzeitig die vorgegebenen rechtlichen Möglichkeiten zugunsten beider Partner auszunutzen.

Stephan Anft ist Fachanwalt für Familienrecht bei Haibach Rechtsanwälte, Gießen und Frankfurt; www.haibach.com

Nur für Fachkreise: Rechtsanwalt Rudolf Haibach beantwortet Fragen zur Trennung im Scheidungsforum

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