Sozialgerichte

Über 20.000 Klinik-Klagen nach MDK-Reformgesetz

Der Präsident des Bundessozialgerichts fordert Krankenkassen und Kliniken auf, bei Abrechnungsstreitigkeiten aufeinander zuzugehen.

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Kassel. Nach den Massenklagen von Krankenkassen Ende 2018 hat es Ende 2019 erneut eine durch Gesetzesreformen angestoßene Klagewelle gegeben. Bundesweit hat das MDK-Reformgesetz zu über 20.000 neuen Verfahren geführt, sagte der Präsident des Bundessozialgerichts Rainer Schlegel bei der Jahrespressekonferenz seines Hauses am Dienstag in Kassel.

Seit Jahresbeginn verpflichtet das Gesetz Krankenhäuser und Krankenkassen bei Abrechnungsstreitigkeiten, zunächst in einem internen „Falldialog“ eine Lösung zu suchen. Zahlreiche Anwälte hatten Kliniken dahingehend beraten, diesen Dialog durch eine Klage noch vor dem Jahreswechsel zu umgehen.

Ähnlich hatte Ende 2018 das Pflegepersonalstärkungsgesetz durch eine rückwirkende Fristverkürzung zu einer Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken geführt. „Es wäre wünschenswert, wenn Krankenkassen und Krankenhäuser wieder mehr aufeinander zugehen“, sagte Schlegel. Ähnlich hatte sich Ende Januar auch schon der Präsident des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen, Martin Löns, geäußert. Das Konfliktmanagement an die Gerichte abzugeben, koste das Gesundheitswesen viel Geld. (mwo)

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