„ÄrzteTag“-Podcast

Lassen sich mit einer Arztpraxis als GmbH wirklich viele Steuern sparen, Dr. Lindenau?

Kann der Wechsel der Gesellschaftsform einer Praxis als Steuersparmodell funktionieren? Dr. Lars Lindenau, auf Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei ETL-Rechtsanwälte, räumt im „ÄrzteTag“-Podcast mit Vorurteilen auf und erläutert, welche Gestaltungsmöglichkeiten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte heute haben – und was sie damit erreichen können.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

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Ist eine ärztliche Praxis in Form einer GmbH eine Steuerspardose, auf die der Fiskus keinen Zugriff hat – oder zumindest viel weniger Zugriff als auf die persönlichen Einnahmen? Ganz so einfach ist die Sache nicht, erläutert Dr. Lars Lindenau, auf Medizin- und Gesellschaftsrecht spezialisierter Rechtsanwalt mit Kanzlei in Erlangen, im „ÄrzteTag“-Podcast.

Denn sobald sich die Eigentümer die Gewinne der Gesellschaft auszahlen lassen, halte das Finanzamt nochmals die Hand auf, so Lindenau, dessen Kanzlei Teil der Steuer- und Rechtsberatungsgruppe ETL ist. Die Gesamtsteuerlast könne dann sogar höher ausfallen als in einer Personengesellschaft. Wie das Modell dennoch funktionieren kann, erläutert Lindenau im weiteren Gespräch.

Welche Gesellschaftsform welche Vorteile bietet

Thema im Podcast sind auch die vielfältigen Möglichkeiten, die Praxisform zu gestalten, sei es im Vertragsarztrecht – Einzelpraxis (mit und ohne angestellte Ärzte), BAG, ÜBAG, Praxisfilialen, MVZ etc. –, aber ebenso im Gesellschaftsrecht mit der Personengesellschaft, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Partnerschaftsgesellschaft, der GmbH und mit den Veränderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) etc.

Vor allem geht es darum, aus welchen Gründen welche Gesellschaftsform interessant sein könnte, zum Beispiel bei einer reibungslosen Übergabe einer gewachsenen Praxisstruktur oder einer Übergabe vom Praxisinhaber an angestellte Ärztinnen und Ärzte.

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