Überhöhter Preis? Dann platzt der Verkauf!

Bei der Praxisnachfolge können Ärzte in so manche Falle tappen. Eine ist finanziell aber besonders schmerzhaft: Wird ein zu hoher Preis für den Praxisverkauf vereinbart, ist der Vertrag mitunter nichtig. Selbst dann, wenn sich Käufer und Verkäufer einst einig waren, so ein aktueller Richterspruch.

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