Überhöhter Preis? Dann platzt der Verkauf!
Bei der Praxisnachfolge können Ärzte in so manche Falle tappen. Eine ist finanziell aber besonders schmerzhaft: Wird ein zu hoher Preis für den Praxisverkauf vereinbart, ist der Vertrag mitunter nichtig. Selbst dann, wenn sich Käufer und Verkäufer einst einig waren, so ein aktueller Richterspruch.