Umgangsrecht schließt die Übernachtung ein

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ZWEIBRÜCKEN (dpa). Kinder, die von ihrem leiblichen Vater getrennt leben, dürfen auch bei ihm übernachten. Das entschied das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken. Dem Beschluss zufolge gilt dies jedenfalls dann, wenn der Vater zu weit von seinem Kind entfernt wohnt und sein Umgangsrecht ohne die Möglichkeit einer Übernachtung gar nicht wahrnehmen könnte.

Das Gericht wies die Beschwerde einer Mutter zurück. Sie hatte sich dagegen gewandt, dass das Familiengericht ihrem Ex-Mann auch die Übernachtung des Kindes erlaubt hatte. Das Kind werde dadurch belastet und sei noch zu jung. Das OLG ließ beide Argumente nicht gelten. Eine Übernachtung beim Vater könne nur dann verwehrt werden, wenn diese nachweislich dem Wohl des Kindes schade.

Az.: 5 UF 74/08

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