Direkt zum Inhaltsbereich

Vor der Arbeit noch schnell zum Arzt

Unfallversicherung zahlt nicht immer

Veröffentlicht:

KASSEL. Bei einem Arztbesuch am Morgen ist der anschließende Weg zur Arbeit in der Regel nicht unfallversichert. Anderes gilt nur, wenn der Aufenthalt in der Praxis mindestens zwei Stunden gedauert hat, urteilte das Bundessozialgericht am Dienstag (Az.: B 2 U 16/14 R).

Der Kläger war morgens mit dem Fahrrad für eine Blutuntersuchung zunächst zu seinem Hausarzt gefahren. Nach 40 Minuten brach er von dort zu seinem Arbeitsort auf und stieß mit einem Auto zusammen.

Nach dem Kasseler Urteil war dies kein Arbeitsunfall. Zwar könne auch der Weg von einem "dritten Ort" zur Arbeit versichert sein. Um private Umwege abzugrenzen, etwa zum Einkaufen, gelte dies nur bei einem Aufenthalt ab zwei Stunden. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ältere Frau versucht, sich mit einem Fan abzukühlen.

© solidcolours/Getty Images/iStock

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten