Unikliniken gegen "Monstergesetz"

Ein "monströses Gesetz", das nicht hält, was es verspricht: Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands empört sich über den Entwurf des Versorgungsstruktur-Gesetzes der Bundesregierung.

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Scharfe Kritik: Rüdiger Strehl, VUD-Generalsekretär.

Scharfe Kritik: Rüdiger Strehl, VUD-Generalsekretär.

© Uni Tübingen

BERLIN (af). Die Hochschulmedizin lehnt den Entwurf des Versorgungsstrukturgesetzes in weiten Teilen ab und fordert weit reichende Änderungen. Die Kritik entzündet sich vor allem an zwei Punkten.

Die geplante hochspezialisierte ambulante Versorgung sei ineffektiv und zu teuer, sagte Rüdiger Strehl, Generalsekretär des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). Von den ursprünglichen Plänen der Koalition, den Ärztemangel zu beheben, sei praktisch nichts übrig geblieben.

Wenn der Paragraf 116b schon so umstritten sei zwischen den niedergelassenen und den stationären Sektoren, könne man doch stattdessen den Paragrafen 117 des SGB V ändern und die Befugnisse der Hochschulambulanzen in der ambulanten Versorgung über den für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang hinaus ausdehnen.

Die Ambulanzen sollten mit den Kassen Verträge über hochspezialisierte Leistungen bei seltenen Erkrankungen beziehungsweise Krankheitsverläufen, über Leistungen in DMPs und über Leistungen in der fachübergreifenden Versorgung und zwischen ambulanter und stationärer Versorgung abschließen dürfen, forderte Strehl.

Es sei falsch, dass der gegenwärtige Entwurf vorsehe, die hochspezialisierte Versorgung durch niedergelassene Ärzte alleine abzudecken. Er sei empört, dass die Krankenhäuser für die hochspezialisierte Versorgung nur tätig werden dürften, wenn sie mit einem niedergelassenen Arzt kooperierten. Dies sei Klientelpolitik und außerhalb Deutschlands so nirgendwo anzutreffen.

Dass der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) bestimmen solle, welche Behandlungen in dem neuen Sektor erbracht werden dürften, halte der Verband der Universitätsklinika für kontraproduktiv.

"In dem Sektor wird Frontiermedizin gemacht, das Neueste, das Aktuellste", sagte Strehl. Bis der GBA mit seinen lahmen Strukturen eine Entscheidung getroffen habe, sei die Medizin schon wieder einen Schritt weiter. "Das ist eine reine Behinderungsregelung".

Strehl zweifelte an, dass die vorgesehenen Maßnahmen Landärzte herbeizaubern könnten. Eine Task Force von KBV-Chef Andreas Köhler und Gesundheitsminister Daniel Bahr hätte die Lücken in der Versorgung schneller schließen können als "dieses monströse Gesetz", sagte Strehl.

Das Gesetz knüpfe nicht an die Diskussionen an, die ihm vorausgegangen seien. Die Eckpunkte hätten noch an allen Prozessen angesetzt, in denen aus einem Menschen ein Arzt werde: Studium, Weiterbildung und Berufssituation.

Im Gesetzentwurf finde sich davon nichts. Er vermisse sowohl die ursprünglich geforderten 1000 Zulassungen mehr, als auch die Aufwertung der Allgemeinmedizin in der Approbationsordnung.

Wer hier etwas hätte ändern wollen, hätte zu 16 Kultusministern marschieren müssen. Deutschland leide an einem Defizit in der Koordination zwischen Hochschul- und Gesundheitspolitik.

Auch für das Kammerrecht sei der Gesundheitsminister nicht zuständig. Deshalb sei im Gesetzentwurf nichts enthalten, um die ärztliche Weiterbildung zu verbessern. Das heißt, der Gesundheitsminister habe offensichtlich keine Eingriffswege in die Selbstverwaltung der Ärzteschaft gefunden.

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