LSG Niedersachsen-Bremen
Urteil: Kein Tirzepatid zur Behandlung einer Hormonstörung
Keine Off-Label-Verordnung von Tirzepatid, zur Behandlung von Hormonstörungen. Angesichts der eindeutigen gesetzlichen Ausschlussregelung bleibe hier auch kein Raum für eine Einzelfallprüfung und einen Off-Label-Use, so die Richter.










