PIP-Brustimplantate

Urteil im Verfahren gegen TÜV erwartet

Der TÜV Rheinland muss sich in Frankreich wegen Zertifikaten für die Billig-Brustimplantate der Firma PIP verantworten. Opfer fordern mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz. Jetzt steht ein Urteil an.

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PARIS. Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers PIP wird an diesem Donnerstag ein Urteil im Verfahren gegen den TÜV Rheinland erwartet.

Der Prozess im französischen Toulon verhandelt eine Zivilklage von rund 1600 Frauen und sechs Händlern. Dem deutschen Prüfdienstleister wird im Zusammenhang mit der Zertifizierung der Implantate Schlamperei vorgeworfen.

Die Kläger wollen mehr als 50 Millionen Euro Schadenersatz. Die mündliche Verhandlung war bereits im Frühjahr.

Prüfdienstleister weist Vorwürfe zurück

Der TÜV Rheinland weist die Vorwürfe zurück und sieht sich selbst als Opfer. Er war nach eigenen Angaben nur dafür zuständig, Unterlagen für die Produkte sowie das System zur Qualitätssicherung des Herstellers zu prüfen. Unangemeldete Unternehmensbesuche oder Prüfungen von Produkten gehörten laut TÜV nicht zur Aufgabe.

Der Prozess ist Teil einer Reihe von Verfahren um den Betrug mit Brustimplantaten des mittlerweile insolventen Unternehmens Poly Implant Prothèse (PIP).

Im derzeit wichtigsten Verfahren sind PIP-Gründer Jean-Claude Mas sowie frühere Mitarbeiter vor einem Strafgericht in Marseille angeklagt.

PIP-Gründer Jean-Claude Mas droht lange Haftstrafe

Mas hatte mit seinem Unternehmen rund zehn Jahre lang Brustimplantate aus billigem und nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon hergestellt. Der Skandal war erst vor dreieinhalb Jahren aufgeflogen, nachdem sich Hinweise auf eine erhöhte Reißanfälligkeit der Produkte gehäuft hatten.

Weltweit haben Chirurgen Schätzungen zufolge Hunderttausenden Frauen PIP-Silikonkissen implantiert, in Deutschland sind mehr als 5000 Frauen betroffen. Mas und den anderen Angeklagten drohen lange Haftstrafen. Das Urteil soll am 10. Dezember gesprochen werden.

Gegen den TÜV Rheinland gibt es eine weitere Klage in Bayern. Die dortige AOK will Schadenersatz vom TÜV, weil sie Operationen zur Entnahme der mangelhaften PIP-Implantate bezahlen musste. Die Kosten werden mit rund 50.000 Euro angegeben. (dpa)

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