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Urteil zur Bestechlichkeit von Ärzten erst im Mai

KARLSRUHE (mwo). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat heute über die Frage verhandelt, ob Ärzte wegen Bestechlichkeit strafrechtlich belangt werden können. Sein Urteil will er am 5. Mai verkünden.

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Die Frage ist seit Langem umstritten, mehrere Instanzgerichte haben sie zuletzt bejaht. Im konkreten Fall bot ein Medizingerätehersteller Ärzten Vergünstigungen für Praxisgeräte, wenn sie ihrerseits ihren Patienten Reizstromtherapiegeräte verordnen.

Das Landgericht Stade hatte die Anwendbarkeit des Bestechungsparagrafen bejaht. Hier liege aber keine Bestechung vor, weil der Arzt bei Hilfsmitteln keinen Einfluss darauf habe, welcher Gerätehersteller zum Zuge kommt.

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Das Gerät kann als Spachtel, Otoskop, Thermometer oder Stethoskop eingesetzt werden. Auf dem Display wird von DIHVA Undine Tischmeyer angegeben, was untersucht werden soll.

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