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Hochschulambulanzen

VSG ist eine Bremse

Unikliniken sehen mit dem Versorgungsstärkungsgesetz neues Ungemach für ihre Ambulanzen. Zusätzliches Geld wäre blockiert.

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BERLIN. Vertreter der Unikliniken fürchten, dass das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) den Hochschulambulanzen finanziell das Wasser abgräbt.

Hintergrund ist die anstehende Klinikreform: Die dazu tagende Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat Ende 2014 einen Finanzbedarf in Höhe von 265 Millionen Euro für die Hochschulambulanzen ermittelt. Tritt das VSG jedoch wie geplant in Kraft, wären diese Mittel nicht abrufbar, sondern müssten verhandelt werden.

Zwar will das VSG den Zugang zu den Hochschulambulanzen für besonders schwer und komplex erkrankte Patienten ausweiten.

In der Frage aber, wer darunter zu fassen, sieht der Gesetzentwurf eine Verhandlungslösung vor. KBV, DKG und GKV-Spitzenverband sollen die konkreten Patientengruppen definieren.

"Wir fürchten, dass aus der dreiseitigen Verhandlung bestenfalls ein Minimalkonsens herauskommt", sagte der Generalsekretär des Verbands der Universitätsklinika (VUD), Ralf Heyder, der "Ärzte Zeitung".

Die Gefahr sei, dass der Zugang auf sehr wenige Fälle eingeschränkt und eine Öffnung der Hochschulambulanzen für die Patientenversorgung in relevanten Umfang unwahrscheinlich werde.

50 Prozent höhere Ausgaben

Eine Finanzspritze von 265 Millionen Euro für die Hochschulambulanzen entspricht einer 50-prozentigen Steigerung der bisherigen Ausgaben, erklärte Dr. Wulf-Dietrich Leber, Abteilungsleiter Krankenhäuser beim GKV-Spitzenverband, beim VUD-Frühjahrsforum kürzlich in Berlin.

Er bemängelte, dass das Abrechnungssystem zu wenig differenziert sei. 42 Prozent der Leistungen würden über Quartalspauschalen abgerechnet werden, in denen die Leistungen der Hochschulambulanzen wenig transparent seien.

Leber schlug vor, eine eigene Gebührenordnung auf der Basis einer "sauberen" Codierung zu entwickeln. Der Forderung nach mehr Transparenz stimmt auch Heyder zu: "Uns ist klar, dass wir hier etwas tun müssen. Dazu sind wir auch bereit."

KBV-Chef Andreas Gassen hingegen zweifelte daran, dass die Hochschulambulanzen in der medizinischen Versorgung eine entscheidende Rolle spielen müssten.

Da gerade Universitätsstädte eine hohe Zahl an niedergelassenen Fachärzten aufweisen, sei die Sicherstellung in diesen Regionen ohnehin gewährleistet.Weiter verwies Gassen darauf, dass Forschung und Lehre zwar zu den zentralen Aufgaben einer Hochschule gehörten, die Vergütung der in diesem Kontext behandelten Patienten jedoch nicht "Sache der GKV" sei.

Zwei Drittel der Unikliniken schreiben rote Zahlen

Der VUD drängt zudem darauf, die "Begrenzungsregelung" im VSG wieder zu streichen. Kassen und DKG sollen eine bundesweit einheitliche "Begrenzungsregelung" für jene Patienten festlegen, die im Rahmen von Forschung und Lehre in einer Hochschulambulanz behandeln werden. Auch das, so heißt es in einem Positionspapier des VUD, würde die Lage an vielen Uniklinika verschlechtern.

Rund 3,5 Millionen Patienten haben 2013 eine Hochschulambulanz an einem der 33 deutschen Universitätsklinika aufgesucht.

Rund 490 Millionen Euro hat das die Krankenkassen gekostet, 523 Millionen Euro waren im Folgejahr fällig. Etwa zwei Drittel der Unikliniken haben 2014 rote Zahlen geschrieben. (wer)

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