Entlassmanagement

Verbände-Streit bremst bessere Versorgung

Ein besseres Entlassmanagement scheitert bislang am Streit der Selbstverwaltung, bedauert die Krankenhausgesellschaft.

Veröffentlicht:

STUTTGART. Krankenhäuser kommen beim Entlassmanagement nicht voran - obwohl die gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Darauf hat Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), hingewiesen.

Das Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass Krankenhäuser für bis zu sieben Tagen häusliche Krankenpflege, Soziotherapie, Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können (Paragraf 39 Absatz 1a SGB V).

Damit soll eine Versorgungslücke geschlossen werden - etwa, wenn ein Patient nach der Entlassung aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht in der Lage ist, seinen niedergelassenen Arzt aufzusuchen. Mitte Dezember 2015 hat der Gemeinsame Bundesausschuss dazu nach eigenen Worten "praxistaugliche Regelungen" beschlossen.

Doch deren Umsetzung in einem Rahmenvertrag zwischen KBV, Kassen und Deutscher Krankenhausgesellschaft stockt. Eine Einigung sei nicht in Sicht, sodass das Schiedsamt vermutlich entscheiden müsse, so die BWKG.

Denn beim Ausstellen von Rezepten durch Klinikärzte gibt es viele Detailprobleme, so beispielsweise bei der Rezeptkennzeichnung. Bis eine Lösung gefunden ist, müssen sich Patienten nach einem Klinikaufenthalt weiter an ihren Haus- oder Facharzt wenden, stellte die BWKG klar. (fst)

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