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Verbandmittel: Branche will längere Übergangszeit

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Berlin. Anlässlich der ersten Lesung des Faire-Kassenwahl-Gesetzes (GKV-FKG) am Donnerstag im Bundestag hat der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) für die zukünftigen Erstattungsregelungen für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ nach der neuen Verbandmittel-Definition eine Übergangszeit von drei Jahren vorgeschlagen. „Die vom Ministerium vorgesehenen 12 Monate und vom Bundesrat vorgeschlagenen 24 Monate sind zu knapp bemessen, um den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der innovativen Wundversorgungsprodukte beispielsweise mit klinischen Studien zu erbringen“, wies BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll auf Bedenken der Branche hin. (maw)

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