E-Rezept

Verbraucher bevorzugen Belieferung

Versand- oder Ladenapotheke? Das könnte für Patienten mit Einführung des E-Rezepts keine Rolle mehr spielen: Hauptsache, lieferfähig.

Veröffentlicht:

Bad Homburg. Ab Januar 2022, so sehen es die Pläne des Gesetzgebers vor, soll das elektronische Rezept Wirklichkeit in der gesetzlichen Regelversorgung werden. Eine Smartphone-App wird es Patienten dann ermöglichen, Rezepte per Knopfdruck an die Apotheke ihrer Wahl zu senden. Die Versandapotheken wittern bereits das große Geschäft, sie erhoffen sich endlich nennenswerte Marktanteilsgewinne im Handel mit rezeptpflichtigen Produkten. Umgekehrt sehen sich stationäre Apotheken herausgefordert, bei digital beschleunigter Rezeptvorlage ihre Lieferfähigkeit zu optimieren – bis hin zur Organisation eigener regionaler Lieferdienste. Tendenziell verwischen damit bei genauerem Hinsehen die Grenzen zwischen stationärem und Versandhandel.

Die Verbraucher jedenfalls signalisieren erhebliche Bereitschaft, den elektronischen Abruf ärztlich verordneter Präparate mit dem Zusatznutzen der Belieferung zu verknüpfen. Laut einer Umfrage des Bad Homburger Marktforschers Sempora („Apothekenmarktstudie 2020“, Befragungszeitraum: Februar/März dieses Jahres) bestätigten 44 Prozent der 1160 befragten Verbraucher die Antwortoption, „E-Rezepte nur in der stationären Apotheke einlösen“ zu wollen.

Die Mehrheit ist dagegen bereit – entweder nur oder auch – die Belieferung durch den Handel in Anspruch zu nehmen. 19 Prozent der Befragten gaben an, Rezepte ausschließlich an Versandapotheken geben zu wollen, 25 Prozent wählten die Vorgabe „zur Einlösung eines E-Rezepts würde ich die Versandapotheke gegenüber der stationären Apotheke präferieren“ und 36 Prozent sagten, sie wollten E-Rezepte sowohl stationär als auch bei Versendern einlösen.

Aktuell schicken laut Sempora-Studie nur 23 Prozent der Befragten ihre Rezepte regelmäßig an eine Versandapotheke – das sind immerhin vier Prozentpunkte mehr als bei der vorjährigen Befragungsrunde. (cw)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Verordnung formal fehlerhaft

KBV kritisiert Regress-Urteil des Bundessozialgerichts

Bundessozialgericht

Rezeptunterschrift gestempelt: Internist drohen 1,24 Millionen Euro Regress

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Profilansicht eines Mannes in das die Anatomie der Nase, nasennebenhöhlen und des Mundes und Rachens eingezeichnet sind.

© svetazi / stock.adobe.com

Dreiarmige Interventionsstudie

Sinus-Operation lohnt sich offenbar bei chronischer Rhinosinusitis

Ein Vorteil der Lebendspende ist, dass man sie schon vor Beginn der Dialyse machen darf.

© picsfive / stock.adobe.com

Interview zu Lebendnierenspenden

Beratungsfall Organspende: Warum Hausärzte hier besonders gefragt sind