Wettbewerbszentrale
Verbraucher beklagen Zusatzentgelt beim Bezahlen
FRANKFURT/MAIN. Mehr als 200 Verbraucher haben bisher bei der Zahlungsentgelt-Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale Aufschläge für bargeldlose Zahlungen beanstandet. Betroffen seien nahezu alle Branchen, heißt es. Seit Mitte Januar darf für Zahlungen per Kreditkarte, Sepa-Lastschrift oder Überweisung keine Gebühr verlangt werden.
Die Wettbewerbshüter verschickten bisher 15 Unterlassungsaufforderungen, denen mehrheitlich Folge geleistet wurde. Dabei ging es um Aufschläge bei Kreditkartenzahlung sowie beim Gebrauch der EC-Karte an der Ladenkasse, wenn die Kaufsumme einen Mindestbetrag nicht erreichte. In einigen Fällen zogen die Wettbewerbshüter vor Gericht, um grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. (dpa)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


