Verbraucherinsolvenz: Frist beachten!

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (bü). Ist einem Schuldner in einem Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung versagt worden, weil er neue Schulden angehäuft hatte, so darf er nach Ablauf von drei Jahren erneut einen Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshofs entschieden.

Az.: IX ZB 257/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie Benchmarks Erfolg messen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikationsfehler vermeiden

Tipps: So sollten Sie mit Patienten über Risiken und Zahlen sprechen

Sie fragen – Experten antworten

Keine Gelbfieberimpfung bei Patienten über 60 Jahren: Stimmt das?

Lesetipps
Das hochintensive Intervalltraining (HIIT) enthält kurze, aber maximale Belastungsphasen mit anschließender kurzer Erholungspause.

© shevtsovy / stock.adobe.com

Prävention kardiometabolischer Risiken

Wie hochintensives Intervalltraining Herz und Lungen stärkt

Eine Frau Lipödemen in den Beinen.

© Mykola / stock.adobe.com / generated AI

Übersichtsarbeit

Lipödem: Welche Therapie am besten hilft