Verbraucherinsolvenz: Frist beachten!

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (bü). Ist einem Schuldner in einem Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung versagt worden, weil er neue Schulden angehäuft hatte, so darf er nach Ablauf von drei Jahren erneut einen Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshofs entschieden.

Az.: IX ZB 257/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie Benchmarks Erfolg messen

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit

Lipödem: Welche Therapie am besten hilft

Prävention kardiometabolischer Risiken

Wie hochintensives Intervalltraining Herz und Lungen stärkt

Lesetipps
Illustration der Schilddrüse

© magicmine / Getty Images / iSt

DEGAM-Leitlinie

So sollten Sie bei Schilddrüsenknoten vorgehen

Eine Ärztin fühlt an einem Tisch einen Zettel für die Untersuchung einer von ihr entnommenen Blutprobe durch.

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

„Demenz-Uhr“ erstellt

Bluttest könnte Alzheimerbeginn vorhersagen