Direkt zum Inhaltsbereich

Verbraucherinsolvenz: Frist beachten!

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (bü). Ist einem Schuldner in einem Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung versagt worden, weil er neue Schulden angehäuft hatte, so darf er nach Ablauf von drei Jahren erneut einen Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag stellen. Das hat kürzlich der Bundesgerichtshofs entschieden.

Az.: IX ZB 257/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Geld und Vermögen

Medizinische Innovationen – auch ein Fall für die Geldanlage

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Lesetipps
Eine Frau fasst sich mit den Händen an den Kopf.

© Graphicroyalty / stock.adobe.com

Mentale Gesundheit gestärkt

Mit einem Fünf-Tages-Programm gegen chronischen Kopfschmerz

Ein Kind trinkt einen exotischen Drink mit einem Strohhalm aus der ausgehöhlten Frucht.

© Natallia / stock.adobe.com

Exotisches Streetfood

Reisediarrhö: „Durchgegart“ muss nicht viel heißen