Zahlreiche Beschwerden abgewiesen
BVerfG: Rechtsschutz gegen Entscheidungen des EU-Patentamts ausreichend
Unternehmen haben ausreichende Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts rechtlich zur Wehr zu setzen. Verfassungsbeschwerden sind daher unzulässig, so das Bundesverfassungsgericht.