Verfügung schafft Klarheit im Todesfall

DÜSSELDORF (maw). Patienten, aber auch Ärzten, die sich nicht sicher sind, ob nach ihrem Ableben alles in ihrem Sinne geregelt wird, bietet das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur und die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG eine Bestattungsvorsorge an.

Veröffentlicht:

Mit dieser Verfügung könnten Betroffene schon zu Lebzeiten klären, dass die eigenen Wünsche respektiert werden und die finanziellen Mittel da sind.

www.bestatter.de

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxisberaterin im Interview

So verbessern Kommunen die ärztliche Versorgung vor Ort

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?