Vermieter darf Mieterhöhung nicht einfach abbuchen

STUTTGART (bü). Stimmt ein Mieter einer Mieterhöhung nicht zu, widerspricht er aber auch nicht, darf der Vermieter nicht einfach die ihm bei Mietbeginn erteilte Einzugsermächtigung nutzen, um die Erhöhung "durchzudrücken".

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Der Vermieter müsse - höre er nichts vom Mieter - den "üblichen Rechtsweg beschreiten, urteilte das Landgericht (LG) Stuttgart.

Im Schweigen des Mieters sei auch dann keine konkludente Zustimmung zu sehen, wenn die unerlaubten Abbuchungen längere Zeit widerspruchslos vom Mieter hingenommen worden sind.

Az.: 13 S 41/11

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