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Medizinprodukte

Verordnung bald ohne Mail-Adresse

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medizinprodukten müssen Ärzte ihre E-Mail-Adresse nicht mehr verpflichtend angeben.

Die zuvor geltende Regelung wolle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wieder zurück nehmen.

Die dafür erforderliche Änderung der Verordnung stehe zwar erst noch bevor, die Änderung solle aber schon jetzt greifen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.

Das BMG reagiere damit auf die Kritik vieler Ärzte zum betreffenden Passus in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV).

Die verpflichtende Angabe der E-Mail-Adresse sei nicht immer umsetzbar, zudem gebe es datenschutzrechtliche Bedenken, so die KBV. (mh).

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