Medizinprodukte

Verordnung bald ohne Mail-Adresse

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. Bei der Verordnung von verschreibungspflichtigen Medizinprodukten müssen Ärzte ihre E-Mail-Adresse nicht mehr verpflichtend angeben.

Die zuvor geltende Regelung wolle das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wieder zurück nehmen.

Die dafür erforderliche Änderung der Verordnung stehe zwar erst noch bevor, die Änderung solle aber schon jetzt greifen, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit.

Das BMG reagiere damit auf die Kritik vieler Ärzte zum betreffenden Passus in der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV).

Die verpflichtende Angabe der E-Mail-Adresse sei nicht immer umsetzbar, zudem gebe es datenschutzrechtliche Bedenken, so die KBV. (mh).

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Maquet Otesus OP-Tischsystem

© Getinge Deutschland GmbH

Unternehmen im Fokus

Flexible und ökonomische OP-Tischsysteme

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Getinge Deutschland GmbH, Rastatt
Abb. 1 Beispiel für eine linksventrikuläre Mikroaxialpumpe

© Quelle: Abiomed Europe GmbH, Aachen

Mikroaxialpumpen bei kardiogenem Schock oder Rechtsherzversagen

Kreislauf unterstützen und Ventrikel entlasten

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Abiomed Europe GmbH, Aachen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Person im CT.

© oksanazahray / stock.adobe.com

Risikoadaptiertes Vorgehen

Lungenkrebs-Screening: Nach Rauchstopp erst später ins CT?

Eine Frau hat Schmerzen im Unterbauch aufgrund einer Blasenentzündung und hält sich mit der Hand den unteren Bauch.

© Aleksandr Rybalko / stock.adobe.com

Urogenitale Malignome

Akute Zystitis kann auf künftigen Krebs hinweisen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!