Hörhilfen

Verordnung nicht immer nötig

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärzte müssen Patienten, die erstmals ein Hörgerät brauchen, eine Hilfsmittelverordnung ausstellen. Doch werden die Geräte später durch andere ersetzt, ist nicht für alle Folgeverordnungen ein Arzt nötig. Grundsätzlich fachärztliche Expertise bleibt aber nötig bei Kindern und Jugendlichen oder bei neu aufgetretenem Tinnitus.

In vielen Fällen reicht dann auch der Gang zum Hörgeräteakustiker, entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Donnerstag in Berlin. GBA-Chef Josef Hecken sagte, es sei im Sinne der Patienten, in manchen Fällen auch bei einer Folgeversorgung fachärztliche Expertise verpflichtend vorzusehen. Die Patienten könnten aber auch für alle Folgeverordnungen einen Arzt aufsuchen, wenn sie dies wollten.

Bereits vor zwei Jahren hatte der GBA die einschlägige Hilfsmittel-Richtlinie überarbeitet und dabei geregelt, in welchem Umfang Krankenkassen Hörhilfen erstatten müssen. Die GKV kommt demnach für Hörgeräte auf, die nach dem Stand der Medizintechnik Funktionsdefizite des Hörvermögens möglichst weitgehend ausgleichen.

Soweit möglich soll etwa erreicht werden, dass gesprochenes Wort auch bei Umgebungsgeräuschen und in größeren Personengruppen verstanden wird. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Europäische Chemiepolitik

Ethanol bleibt in der EU als Desinfektionsmittel zulässig

Wundheilung

Ulcus cruris venosum: Was für die Kompressionstherapie wichtig ist

Das könnte Sie auch interessieren
Praxisfall im Podcast: Atemwegsinfekt

© Bionorica SE

Phytoneering-Akademie

Praxisfall im Podcast: Atemwegsinfekt

Anzeige | Bionorica SE
Antibiotika – Fluch und Segen

© Bionorica SE

Podcast

Antibiotika – Fluch und Segen

Anzeige | Bionorica SE
Brauchen wir noch Antibiotika?

© deepblue4you | iStock

Content Hub

Brauchen wir noch Antibiotika?

Anzeige | Bionorica SE
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Prozentualer Anteil der Patientinnen und Patienten pro Gruppe mit den genannten Symptomen zum Zeitpunkt der Visite 1 (Erstvorstellung) und Visite 2 (24–72h nach Erstvorstellung).

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [13]

Akute Otitis media – Behandlungsoptionen in der Praxis

Leitlinienbasierte Therapie für schnelle Symptomverbesserung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG, Rheda-Wiedenbrück
RSV-Schutz für alle Säuglinge

© Springer Medizin Verlag GmbH

RSV-Schutz für alle Säuglinge

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, Frankfurt
Abb. 1: Ein-Stärken-Aufdosierungsschema*

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [7]

Allergen-Immuntherapie (AIT) bei Hausstaubmilben-Allergie

Ein-Stärken-Präparat für den Praxisalltag zugelassen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Allergopharma GmbH & Co. KG, Reinbek
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin zieht eine Impfung auf, eine ältere Frau sieht sich die Spritze an.

© Angelov / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)

Vergleich der Kreise

Wo sich besonders wenige Senioren gegen Pneumokokken impfen lassen