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Verschärfte Kontrollen bei Kliniken und Pflegeheimen

Das Diakonische Werk hat zuletzt viel Kritik einstecken müssen, weil es viele Geschäftsteile ausgelagert hat. Bislang waren Gründung und Betrieb von eigenen Servicegesellschaften etwa für die Küche problemlos. Seit 1. Juli droht jedoch mächtig Ärger, wenn neue gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt werden.

Von Katrin Berkenkopf Veröffentlicht:

KÖLN. Zwei Köchinnen arbeiten in der Krankenhausküche, doch die eine verdient deutlich weniger als die andere, hat weniger Urlaub und keine betriebliche Altersversorgung.

Denn sie ist bei einer Servicegesellschaft angestellt, die der Klinikträger selbst gegründet hat. Auch die großen Wohlfahrtsverbände bedienen sich mittlerweile häufig solcher Konstruktionen, um Kosten zu senken.

Doch es gibt neue gesetzliche Anforderungen. Wer sie nicht erfüllt, kann seit 1. Juli Ärger bekommen, warnt Rechtsanwalt Manfred Beden: Neue Kontrollteams der Bundesagentur für Arbeit nehmen nämlich jetzt ihre Arbeit auf.

Vor allem für die Bereiche wie Küche oder Reinigung von Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen stellen diese Servicegesellschaften das Personal - zu deutlich niedrigeren Kosten als bei den direkt Beschäftigten.

Manche Konstrukte sind verboten

Solche Fälle von Leiharbeit waren für gemeinnützige Träger bis 2011 recht problemlos. Doch seit Dezember fallen sie in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).

Dadurch wird die Leiharbeit nicht nur erlaubnispflichtig, sondern einige Konstruktionen sind gar nicht mehr zulässig, meint der Kölner Jurist Beden.

Längst nicht alle Träger hätten auf die neue Rechtslage reagiert. "Viele erkennen die Problematik noch gar nicht", sagt er.

Arbeitnehmerüberlassung darf selbst mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit nur vorübergehend erfolgen. Auch das Kirchenrecht erlaubt solche Leiharbeit nur für längstens zwei Jahre, erläutert Birgit Adamek.

Sie ist Geschäftsführerin der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche. Auf Dauer können die tariflich bezahlte Köchin und ihre schlechter entlohnte Kollegin also nicht nebeneinander arbeiten.

Ausmaß kaum abzuschätzen

Wer dennoch dauerhaft Personalkosten sparen möchte, muss dann etwa zu dem Instrument der Werkverträge greifen, erklärt Beden. Dann wird etwa die gesamte Küche vom Personal einer Servicegesellschaft verantwortet.

"Es müssen aber klar abgrenzbare Bereiche sein." Wer dazu eine eigene Servicegesellschaft wählt, sollte auf getrennte Hierarchien achten, rät Beden.

Geschäftsführer von Hauptverband und ausgegliederter Gesellschaft sollten also nicht identisch sein.

Das Ausmaß Arbeitnehmerüberlassung in der Gesundheitswirtschaft ist kaum einzuschätzen. Der Gewerkschaft Verdi liegen dazu keine Zahlen vor.

Die Diakonie wertet gerade ihre eigenen Zahlen aus. "Mit aussagekräftigen Ergebnissen rechnen wir frühestens im Herbst", so Adamek.

Leiharbeit spielt in der Gesundheitswirtschaft vor allem in Randbereichen wie Verpflegung oder Reinigung eine Rolle.

Zuordnung zum Hauptbetrieb

Ihr Einsatz wird meist damit begründet, dass sich die Einrichtungen auf ihre Kernkompetenzen in der Medizin und Pflege konzentrieren wollen, sagt Beden. Tatsächlich gebe es aber noch einen anderen Grund dafür, dass die medizinischen Bereiche meist ausgespart werden: Hier herrscht Personalmangel.

Es finden sich also kaum Beschäftigte, die zu schlechteren Bedingungen in der Patientenversorgung arbeiten würden.

Dennoch gibt es immer wieder Versuche, Leiharbeit auch auf die Kernbereiche auszudehnen. Das zeigte etwa der Fall der Altenhilfe Lilienthal.

Bei der eigenen Servicegesellschaft waren hier auch Pflegekräfte eingestellt, sie verdienten 20 Prozent weniger als das Stammpersonal. Die Diakonie hat die Einrichtung aus ihrem Verbund ausgeschlossen - allerdings erst in diesem Jahr, die eigene Leiharbeitsfirma gab es bereits seit 2004.

Wenn eine Einrichtung von einem Prüfteam der Bundesagentur bei Verstößen gegen das AÜG ertappt wird, droht nicht nur ein Bußgeld.

"Stellt sich eine Konstruktion als unzulässig heraus, fallen die Beschäftigten automatisch dem Hauptbetrieb zu", erklärt Beden.

Lesen Sie dazu auch: Soziale Kälte in der Diakonie

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