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Bundesrat

Verschärfung der Selbstanzeige durchgewunken

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BERLIN. Die Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige für Steuersünder liegt im Zeitplan. Das "Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung" wurde Anfang November im Bundestag eingebracht.

Vorigen Freitag befasste sich der Bundesrat mit dem Entwurf und erhob, wie es in einer Mitteilung heißt, "keine Einwände". Damit steht dem Inkrafttreten der neuen Regeln zum 1. Januar 2015 nichts mehr im Weg.

Dann wird die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit deutlich teurer. Sanktionslos bleibt die Selbstanzeige nur bis zur Hinterziehung von maximal 25.000 Euro. Bislang galt die Obergrenze 50.000 Euro.

Bei einer Hinterziehungssumme über 25.000 Euro werden zehn Prozent Strafzuschlag fällig. Wurden dem Fiskus mehr als 100.000 Euro vorenthalten, heißt es 15 Prozent Strafzuschlag und ab einer Steuerschuld von mehr als einer Million Euro 20 Prozent.

Außerdem müssen künftig bei einer Selbstanzeige alle Steuerstraftaten der zurückliegenden zehn Jahre (bisher fünf Jahre) benannt werden.

Unterdessen verzeichnen die Länder für 2014 neue Rekordmarken in Sachen Selbstanzeige. Bis Ende Oktober meldeten sich allein in Hessen 3125 Steuersünder - schon jetzt mehr als im Vorjahr insgesamt (2844). (cw)

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