Der konkrete Fall

Versicherte sollten sich nicht unter Druck setzen lassen

Ein Passant ist vor dem Haus gestürzt: Wenn der Haftpflichtversicherer die Zahlung von Schadenersatz ablehnt, sollte ein Versicherter nicht - um des lieben Friedens willen - von sich aus Forderungen bezahlen.

Veröffentlicht:
Achtung Rutschgefahr! Haus- oder Grundstücksbesitzer müssen Laub und später Schnee räumen (lassen).

Achtung Rutschgefahr! Haus- oder Grundstücksbesitzer müssen Laub und später Schnee räumen (lassen).

© mirpic / fotolia.com

Frage: Auf dem Gehweg vor meinem Haus ist ein Passant hingefallen und hat sich das Bein gebrochen. Er behauptet, er sei ausgerutscht, weil ich nicht ordentlich Laub gekehrt hätte. Das stimmt aber nicht. Mein Haftpflichtversicherer sieht das auch so und hat eine Zahlung abgelehnt. Soll ich um des lieben Friedens willen dem Mann trotzdem den verlangten Schadenersatz zahlen?

Antwort: Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Wenn der Haftpflichtversicherer die Zahlung von Schadenersatz ablehnt, kann der Versicherte davon ausgehen, dass keine Ansprüche gegen ihn bestehen. Das betont auch der Bund der Versicherten (BdV). "Ganz falsch wäre es, selbst in die Tasche zu greifen, um die Sache aus der Welt zu schaffen", sagt die BdV-Vorsitzende Lilo Blunck.

Auch der Kölner Anwalt Dr. Michael Bücken von der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein empfiehlt Versicherten, sich auf keinen Fall unter Druck setzen zu lassen. Zur Schadenbearbeitung durch den Versicherer gehört auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche, betont Bücken. "Wenn der Versicherer feststellt, dass kein Schadenersatzanspruch besteht, stellt er dem Kunden auch einen Anwalt für ein Gerichtsverfahren", erläutert Bücken. Das sei gerade einer der großen Vorteile der Haftpflichtversicherungen.

Sind Sie Besitzer eines Wohnhauses, reicht die private Haftpflichtdeckung allerdings nicht aus, sondern Sie benötigen eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch hier übernimmt der Versicherer im Bedarfsfall die Abwehr unberechtigter Ansprüche. (iss)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Personalführung

Altersvorsorge und mehr: Mit Benefits zu besserer Mitarbeiterbindung

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weltkrebstag 2026

Was es für die optimale Krebsversorgung auf dem Land braucht

Herzinsuffizienz

HFrEF-Therapie: So sieht die optimale Therapie (derzeit) aus

Lesetipps
Eine Frau hält eine Lupe über die Abbildung einer Gebärmutter.

© Gambar / stock.adobe.com

Humane Papillomviren

Nach Impfung: HPV-Screening nur zwei- bis dreimal im Leben?

Ein einbandagierter Fuß

© Patrick Bonnor / stock.adobe.com

Wundheilung

Ulcus cruris venosum: Was für die Kompressionstherapie wichtig ist

Rita Süssmuth steht in ihrem Büro im Deutschen Bundestag.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Nachruf

Rita Süssmuth: Kämpferin gegen Diskriminierung