Urteil

Versicherung zahlt nicht unbegrenzt für Golduhren

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FRANKFURT/MAIN. Eine Hausratversicherung darf in ihren Versicherungsbedingungen Entschädigungszahlungen für Wertsachen auf 20.000 Euro begrenzen. Diese übliche Klausel ist weder überraschend noch intransparent entschied jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 7 U 119/16).

Danach müssen auch teure Golduhren gegebenenfalls extra versichert werden. Versicherungskunden können hier nicht geltend machen, es handele sich nicht um Wertsachen, weil die Uhren vorrangig dem praktischen Zweck der Zeitanzeige dienten.

Das OLG wies einen Mann ab, dem zwei Uhren im Wert von zusammen 80.000 Euro geraubt worden waren. Seine Versicherung hatte ihm nur 20.000 Euro erstattet. (mwo)

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