Verstoßen Direktverträge gegen Verfassung?
KÖLN (iss/eb). Eine Öffnungsklausel in der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) , die Direktverträge zwischen privaten Krankenversicherern und Gruppen von Zahnärzten erlaubt, wäre verfassungswidrig. Solche Direktverträge sind auch bei der Novellierung der GOÄ im Gespräch.