Transplantationsprozess

Verteidigung will Gutachter loswerden

Aufregung um einen Gutachter: Im Göttinger Transplantations-Prozess hat die Verteidigung jetzt einen Antrag gestellt, Professor Bechstein abzulösen - weil einige seiner Begutachtungen "nicht in Ordnung" gewesen seien.

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GÖTTINGEN. Im Prozess um den Transplantationsskandal am Göttinger Universitätsklinikum bahnt sich ein Streit um die Gutachter an. Der Verteidiger des angeklagten Transplantationschirurgen, Rechtsanwalt Professor Steffen Stern, hat jetzt einen sogenannten Entpflichtungsantrag gestellt.

Er fordert die Kammer auf, den Leiter der Klinik für Allgemein- und Gefäßchirurgie der Universität Frankfurt, Professor Wolf Bechstein, als Gutachter abzulösen. Es gebe "gewichtige Anzeichen", dass Bechsteins Begutachtung mehrerer angeklagter Fälle "nicht in Ordnung" gewesen sei.

Der Antrag ist auch deshalb bemerkenswert, weil zu Beginn des Prozesses noch die Staatsanwaltschaft Bechstein als Gutachter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt hatte. Damals hatte die Verteidigung keine Bedenken gegen den Frankfurter Medizinprofessor.

Dies änderte sich allerdings im Laufe des Prozesses, als Bechstein zu den betreffenden Fällen Stellung nahm. Unter anderem kam er zu dem Schluss, dass bei zwei Patienten, die nach einer Lebertransplantation verstorben waren, keine Indikation für eine Transplantation vorgelegen hatte.

"Unhaltbare Thesen"

Stern begründet seinen Antrag damit, dass Bechstein Zeugen einseitig befragt, "unhaltbare Thesen" vertreten und Einzelmeinungen als medizinische Standardposition dargestellt habe.

Außerdem sei er zu stark mit den derzeitigen problematischen Strukturen der Transplantationsmedizin verflochten, unter anderem als Vorstand der Deutschen Transplantationsgesellschaft, als Vorstandsmitglied von Eurotransplant sowie als Stiftungsratsvorsitzender der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Zudem habe die Überprüfung der Lebertransplantationsprogramme durch die Bundesärztekammer ergeben, dass auch sein Zentrum nicht beanstandungsfrei gewesen sei. (pid)

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