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Bayern

Verwaltungsgerichtshof kippt Testpflicht für Pflegeheim-Mitarbeiter

Weil nahezu alle Bewohner eines Pflegeheims bereits gegen Corona geimpft sind, müssen die dort Beschäftigten sich nicht mehr engmaschig auf SARS-CoV-2 testen lassen.

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München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Pflicht zu engmaschigen Corona-Tests für Beschäftigte in Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Von Donnerstag an ist diese Regelung damit zunächst ausgesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Nach der bayerischen Corona-Verordnung mussten sich Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen drei Mal pro Woche testen lassen. Die Pflegedienstleiterin eines Heimes in Unterfranken hatte einen Eilantrag gestellt, nachdem dort nahezu alle Bewohner gegen Corona geimpft worden waren.

Besucher müssen aber weiter einen negativen Test vorlegen. Das Gericht lehnte den entsprechenden Eilantrag eines Angehörigen ab. Die Pflicht sei derzeit wohl rechtmäßig, weil sie die Aufrechterhaltung wichtiger Sozialkontakte ermögliche und der Isolation der Bewohner vorbeuge. (dpa/lby)

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