Direkt zum Inhaltsbereich

Steuerbescheid

Verweis auf E-Mail verzichtbar

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Rechtsbehelfsbelehrung in einem Steuerbescheid muss nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Einspruch auch per E-Mail möglich ist.

Die aus dem Gesetz übernommene Formulierung, die einen Einspruch "schriftlich oder elektronisch" erlaubt, reicht aus, wie jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschied.

Im Streitfall hatte ein Steuerzahler die Monatsfrist für den Einspruch verpasst. Er meinte, es müsse aber eine längere Frist von einem Jahr gelten: In seiner Rechtsbehelfsbelehrung habe das Finanzamt nicht darauf hingewiesen, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Die Belehrung sei daher unvollständig gewesen.

Der BFH stellte nun jedoch klar, dass ein ausdrücklicher Hinweis auf den Einspruch per E-Mail nicht notwenig ist.

Es reiche aus, wenn die Finanzämter in ihren Rechtsbehelfsbelehrungen den Gesetzeswortlaut übernehmen. Danach ist der Einspruch "schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären". (mwo)

Az.: X R 2/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum das Altersvorsorgedepot ein Quantensprung ist

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps