Ärztliches Fehlverhalten

Viele unbegründete Vorwürfe gegen Ärzte in Westfalen-Lippe

Zehn juristische Verfahren strengte die „Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ bei der KVWL in den Jahren 2018 und 2019 an.

Veröffentlicht:

Dortmund. Die „Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 52 Vorwürfe gegen Ärzte und Psychotherapeuten abschließend geprüft. Das führte zu Honorarrückforderungen in Höhe von 430 .407 Euro, wie der KVWL-Vorstandsvorsitzende Dr. Dirk Spelmeyer auf der Vertreterversammlung in Dortmund berichtete.

Nach seinen Angaben konnte in 35 der 52 Fälle kein vertragsarztrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden, in zwei Fällen gab es nur geringfügige Verfehlungen. Fünf weitere Verfahren wurden mit Honorarrückforderungen abgeschlossen. „In den übrigen zehn Fällen waren hingegen relevante Pflichtverstöße festzustellen, so dass sich an das Prüfverfahren sechs Mal Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und vier Mal Disziplinarverfahren anschlossen“, teilte Spelmeyer den Delegierten mit.

Im Zeitraum 2018/2019 gingen 49 Vorgänge neu bei der Stelle nach Paragraf 81a Sozialgesetzbuch V ein, 25 waren noch aus den vorherigen beiden Jahren anhängig. „Die Hinweise kamen überwiegend von Krankenkassen, Patienten oder anonymen Personen.“

Abrechnung dominiert

Mit 28 Fällen lag der Schwerpunkt der neuen Vorgänge auf dem Vorwurf der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen. Insgesamt vier Mal ging es um den Verstoß gegen die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung.

Nach Angaben des KVWL-Chefs gingen in den beiden vergangenen Jahren 82 weitere Hinweise ein, die kein Prüfverfahren auslösten. „Weit überwiegend handelte es sich um Beschwerden wegen eines – vermeintlichen – vertragsarztrechtlichen oder berufsrechtlichen Fehlverhaltens.“ Diese Eingaben leiteten die Mitarbeiter der Stelle an das KVWL-Beschwerdemanagement, oder sie verwiesen die Hinweisgeber an die Ärztekammer oder die Psychotherapeutenkammer. (iss)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Abmahnungen schrecken Social-Media-Nutzer auf

Reels mit Musik: Die wichtigsten Regeln für Praxisteams

* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Lesetipps
Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?

Ein Stempel mit der Aufschrift "Regress"

© Gina Sanders / stock.adobe.com |

Interview zum Vertragsarztrecht

Regress-Prävention: Wie Ärzte Formfehlern aus dem Weg gehen