Probleme
Vielen Medizintechnik-Firmen fehlt Coronavirus-Schutzmaterial
Die Hersteller dringend benötigter Medizinprodukte kämpfen mit Problemen bei Zulieferern und eigenem Bedarf an Schutzausrüstung.
Veröffentlicht:Berlin. 35 Prozent der MedTech-Unternehmen haben Probleme, den Bedarf von medizinischer Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln für die eigenen Produktionsstätten sicherzustellen. Knapp 60 Prozent der Unternehmen haben zudem Probleme mit ihren Zulieferbetrieben.
Das sind Ergebnisse einer Blitzumfrage des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, an der sich 87 Hersteller beteiligt haben.
Für die Produktionsbetriebe der MedTech-Firmen werden ebenfalls Schutzprodukte und Desinfektionsmittel benötigt. Sechs Prozent der Unternehmen gaben an, diesen Bedarf überhaupt nicht mehr decken zu können, 29 Prozent können ihn „kaum“ decken.
52 Prozent der MedTech-Unternehmen befürchten eine langsamere Verteilung der Produkte wegen der zentralen Beschaffung durch staatliche Stellen. 48 Prozent bemängeln mehr Bürokratie, die aus der zentralen Beschaffung entsteht.
Insgesamt leiden bereits ein Viertel der Unternehmen unter sinkender Nachfrage nach ihren Medizinprodukten. Andererseits melden 30 Prozent der Hersteller eine verbesserte Nachfrage, insbesondere im Bereich der medizinischen Schutzausrüstung oder bei Produkten für die Intensivmedizin.
Bei sechs Prozent Kurzarbeit
59 Prozent der Unternehmen gaben an, aktuell Probleme mit Zulieferern zu haben. 45 Prozent melden einen erhöhten Krankenstand in der Belegschaft. Kurzarbeit mussten sechs Prozent der Umfrageteilnehmer anordnen.
Da die Coronavirus-Pandemie unmittelbare Auswirkungen auf die Vorbereitung des Geltungsbeginns der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) am 26. Mai 2020 hat, fordert der BVMed ein MDR-Moratorium bis zum Ende der Corona-Epidemie. Neben dem Moratorium auf EU-Ebene müsse auf nationaler Ebene ein „MDR-Notfallplan“ vorbereitet werden, wünscht der BVMed.
Dazu gehöre eine nationale „Sonderzulassung“, wie sie in Artikel 59 der MDR vorgesehen ist, für die gesamte altzertifizierte Produktpalette, damit keine Versorgungsengpässe für die Patienten entstehen. (eb)