Kardiologie

Vier Euro für Gerätekosten

Seit 1. Juli können zur Kontrolle implantierter Herz-Technik zwei neue Zuschläge mit jeweils 40 Punkten abgerechnet werden.

Veröffentlicht:

Berlin. Mehr Geld für die Funktionskontrolle implantierter Herzschrittmacher, Defibrillatoren und Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT): Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss kürzlich gefasst. Demnach erhalten ambulant tätige Kardiologen seit 1, Juli für besagte Funktionsprüfungen 40 Punkte (4,39 Euro) zusätzlich. Damit soll, wie es in der Begründung zum Beschluss heißt, den Kosten für Programmier- und Auslesegeräte kardialer Implantate Rechnung getragen werden.

Abgebildet wird das mittels zweier neuer Gebührenordnungspositionen, der GOP 04417 für Kinderkardiologen sowie der weiteren internistischen GOP 13577. Beide Positionen sind gleichlautend mit 40 Punkten dotiert, die innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) ausgezahlt werden. Allerdings soll die MGV um den infolge der neuen Zuschläge zu erwartenden Mehrbedarf erhöht werden. Weitere Details:

  • Die GOP 04417 zählt zum Ziffernspektrum der Kinder-Kardiologie und kann jeweils zusammen mit der GOP 04411 (Funktionsanalyse Herzschrittmacher, 43,51 Euro), 04413 (Funktionsanalyse Defibrillator/Kardioverter, 80,43 Euro) und 04415 (Funktionsanalyse CRT, 98,99 Euro) angesetzt werden.
  • Analog ist die GOP 13577 als Zuschlag zu den internistischen GOP 13571 (Funktionsanalyse Herzschrittmacher, 23,73 Euro), 13573 (Funktionsanalyse Defibrillator/Kardioverter, 43,95 Euro) und 13575 Funktionsanalyse CRT, 54,06 Euro) vorgesehen. (cw)
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