Gynäkologen-Prozess

Völlig nackte 13-Jährige untersucht

Im Intimfoto-Prozess um den Frauenarzt aus Schifferstadt hat die Staatsanwaltschaft neue Beweisbilder vorgelegt. Auf einem ist eine 13-jährige Patientin zu sehen, die während der Untersuchung nackt war. Dies sei in keiner Weise medizinisch indiziert gewesen, betont ein Gutachter.

Von Ingeborg Bördlein Veröffentlicht:
Der angeklagte Gynäkologe vor Gericht.

Der angeklagte Gynäkologe vor Gericht.

© picture alliance / dpa

FRANKENTHAL. Im Prozess gegen den 58-jährigen Frauenarzt aus Schifferstadt, der zahllose Fotos und Videos in seiner Arztpraxis und während der gynäkologischen Untersuchung gemacht hatte, hatte diese Woche vor dem Frankenthaler Landgericht der medizinische Gutachter Professor Peter Brockerhoff aus Mainz das Wort.

Auf Antrag der Staatsanwältin hatte der Sachverständige noch weitere Bilder aus dem sichergestellten Fundus - insgesamt waren es 36.000 - zu beurteilen, die der Anklägerin im Hinblick auf eine sexuelle Motivation des Angeklagten auffällig erschienen waren.

Nach Einschätzung des Sachverständigen stellen die Bilder in der Gesamtschau "eine schwere Verletzung des Intimbereichs der Patientinnen" dar. Sie seien medizinisch in keiner Weise indiziert gewesen.

"Auffälligkeiten" festgestellt

Der Mainzer Gynäkologe erklärte, dass die ihm vorgelegten Bilder zum Teil standardmäßige Untersuchungstechniken zeigten, zum Teil aber auch ungewöhnliche und unübliche Vorgehensweisen ohne medizinisch erkennbare Indikation.

Bei den Bildern geht es um den Vorwurf der Verletzung "des höchstpersönlichen Lebensraums durch die Aufnahmen". Nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch reicht der Strafrahmen für dieses Vergehen von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Zu beurteilen hatte Brockerhoff auch zehn kurze Videosequenzen, die der Angeklagte während der sonografischen Vaginaluntersuchung angefertigt hatte. Laut Staatsanwältin seien die Videos zur sexuellen Erregung gemacht worden. Sie sieht darin "sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- und Betreuungsverhältnisses".

Das Strafmaß ist hierfür weit höher und sieht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Brockerhoff stellte darin zwar "Auffälligkeiten" fest, jedoch seien die Untersuchungstechniken mit der Vaginalsonde nach seiner Einschätzung nicht derart abweichend vom üblichen Procedere, um daraus abzuleiten, sie seien ausschließlich mit sexueller Motivation gemacht worden.

70-jährige Patientin in Umkleide fotografiert

Auf den von der Staatsanwaltschaft eingeführten weiteren Bildern war unter anderem auch eine 13-jährige Patientin zu sehen, die während der Untersuchung unbekleidet war sowie eine über 70-jährige Patientin, die in der Umkleidekabine völlig entkleidet von dem Arzt abgelichtet worden war.

Es sei in keiner Weise medizinisch indiziert, dass die Patientinnen während der gynäkologischen Untersuchung gänzlich entkleidet sein müssten, sagte Brockerhoff.

Gerade bei jungen und älteren Patientinnen sei ein behutsames Vorgehen angezeigt.

Neben der Einschätzung des medizinischen Gutachters wird für die Urteilsfindung die Beurteilung des psychiatrischen Sachverständigen sein, der am 23. Oktober vor dem Frankenthaler Landgericht gehört wird.

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