Anti-Korruptionsgesetz

Was Ärzten bei Bestechung droht

Geld und Freiheitsstrafe: Das Anti-Korruptionsgesetz biegt im Parlament am Freitag auf die Zielgerade ein. Die "Ärzte Zeitung" gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Noch ist auch in Sachen Korruptionsbekämpfung nichts in Erz gegossen.

Noch ist auch in Sachen Korruptionsbekämpfung nichts in Erz gegossen.

© electriceye / fotolia.com

BERLIN. Wer Ärzte und andere Heilberufler für Verordnungen oder Zuweisungen Gegenleistungen zukommen lässt, dem sollen künftig strafrechtliche Sanktionen drohen. Gleiches soll den Vorteilsnehmern blühen. So sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Korruption im Gesundheitswesen vor.

Der Entwurf hatte im Vorfeld der am Freitag beginnenden parlamentarischen Beratung bereits vielfach Kritik provoziert. Von Ärztenetzen wurden Befürchtungen laut, jegliche praxisübergreifende Kooperationsformen mit einer Gewinnverteilungskomponente könnten künftig unter Generalverdacht geraten.

Medizinrechtler monierten zudem, dass auch die bloße Verletzung berufsrechtlich kodifizierter Pflichten bei Verordnungs- oder Zuweisungsentscheidungen den Tatbestand der Bestechlichkeit hätte erfüllen sollen. So sah es zumindest noch der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium zu Jahresanfang vor.

Zwischenzeitlich wurde dieser Passus jedoch entschärft. Nun soll nurmehr die Vorteilsnahme für eine Verletzung der "berufsrechtliche(n) Pflicht zur Wahrung heilberuflicher Unabhängigkeit" geahndet werden.

Die wichtigsten Elemente des Kabinettsentwurfs:

- Es werden zwei spiegelbildlich formulierte neue Paragrafen 299a "Bestechlichkeit im Gesundheitswesen" und 299b "Bestechung im Gesundheitswesen" eingeführt.

- Adressaten des §299a sind sämtliche Heilberufler, deren Ausbildung staatlich geregelt ist: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Apotheker, Krankenpfleger, Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten.

- Bestraft werden sollen zum einen Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme für eine unlautere Bevorzugung eines Anbieters im Zusammenhang mit Verordnung oder Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie der Zuführung von Patienten oder Untersuchungsmaterial.

- Zum zweiten sollen auch Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme für die Verletzung berufsrechtlich definierter Unabhängigkeit bestraft werden. Dieser Aspekt wird über Verordnungs- und Zuweisungsentscheidungen hinaus auch auf den Bezug von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln und Medizinprodukten, die ausdrücklich zur Abgabe an Patienten bestimmt sind, ausgedehnt. Und: Weil hier auf Berufsrecht abgestellt wird, sind nur verkammerte Heilberufe betroffen.

- Vorgesehen sind Geld und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren.

- Bestechung und Bestechlichkeit werden im Regelfall nur auf Antrag verfolgt. Das soll auch für das Gesundheitswesen gelten. Antragsberechtigte sind neben unmittelbar Verletzten und ihren Berufsverbänden laut Gesetzentwurf berufsständische Kammern, KVen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sowie gesetzliche und private Kostenträger.

Gesetz tritt spätestens Mitte 2016 in Kraft

Der Bundesrat, der dem Gesetz im übrigen nicht zustimmen muss, wünscht sich eine Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten um Träger der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung. Die Bundesregierung hat signalisiert, diesen Vorschlag aufgreifen zu wollen und auch die Dienstherren der Beihilfe mit einzubeziehen.

Um eine entsprechende Formulierung wurde der Gesetzentwurf bis dato aber noch nicht ergänzt.Der weitere Gesetzgebungsfahrplan: Voraussichtlich Ende November, Anfang Dezember findet eine Experten-Anhörung im Rechtsausschuss statt. Mit der 2. und 3. Lesung ist im ersten Quartal 2016 zu rechnen.

Spätestens Mitte kommenden Jahres könnte das Gesetz in Kraft treten.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Lesetipps
Sieht lecker aus und schmeckt — doch die in Fertigprodukten oft enthaltenen Emulgatoren wirken proinflammatorisch. Ein No-Go für Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen.

© mit KI generiert / manazil / stock.adobe.com

Emulgatoren in Fertigprodukten

Hilfreich bei Morbus Crohn: Speiseeis & Co. raus aus dem Speiseplan!