Korruptiongesetz

Regierung greift Vorschlag der Länder auf

Die Bundesregierung will prüfen, ob der Kreis der Strafantragsberechtigten im geplanten Anti-Korruptionsgesetz erweitert werden soll.

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BERLIN. Nachdem Ende September der Bundesrat seine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Anti-Korruptionsgesetzes abgegeben hatte, liegt nun die Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Abgelehnt wird demnach der Vorschlag der Länderkammer, Vorteilsgewährung und -annahme als besonders schwerwiegend einzustufen, wenn dabei die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung in Kauf genommen wird. Es reiche völlig aus, so die Regierung, diesen Zusammenhang wie bereits geschehen lediglich in der Gesetzesbegründung festzuhalten.

Auf fruchtbaren Boden fällt dagegen der Wunsch des Bundesrates, weiteren Kostenträgern Antragsrechte in Sachen Korruptionsverfolgung einzuräumen - konkret genannt hatten die Länder Träger der gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung. Man wolle prüfen, schreibt die Regierung, "inwieweit dem Anliegen des Bundesrates, auch diese Kostenträger in den Kreis der Strafantragsberechtigten einzubeziehen, in geeigneter Weise Rechnung getragen werden kann".

Dabei ist die Bundesregierung offenbar gewillt, noch über den Vorschlag der Länder hinauszugehen und "alle Träger gesundheitsbezogener Leistungen" einzubeziehen. Das seien außer den Playern der gesetzlichen Sozialversicherungen auch private Versicherungsunternehmen sowie die zur Beihilfe verpflichteten Dienstherren von Beamten, Soldaten und Berufsrichtern. (cw)

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