Bundestag

Weg fast frei für elektronische Wertpapiere

Die nach deutschem Wertpapierrecht obligatorische Papierurkunde für Schuldverschreibungenund andere Anlagen soll digitale Konkurrenz bekommen.

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Berlin. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwoch dem Plenum die Empfehlung gegeben, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung von elektronischen Wertpapieren (eWpG) zuzustimmen, wonach das deutsche Recht generell für elektronische Wertpapiere, also Wertpapiere ohne Urkunde auf Papier, geöffnet wird. Bisher sieht das deutsche Wertpapierrecht zwingend die Ausstellung einer Papierurkunde für Aktien und andere Anlageformen vor.

In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden, in kleinerem Umfang auch die Begebung von Anteilsscheinen. Die Regelung soll technologieneutral erfolgen, so sollen über Blockchain begebene Wertpapiere gegenüber anderen elektronischen Begebungsformen nicht begünstigt werden, wie es heißt.

Für Anleger bedeutet das eWpG laut der internationalen Anwaltssozietät CMS, dass Wertpapiere künftig in Tokens verkörpert gekauft und übertragen werden könnten.

FDP scheitert mit Antrag

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass die Ausweitung auf elektronische Aktien im Gesetzentwurf fehlt. Dafür gebe es keinen Grund, das Wettbewerbspotenzial der elektronischen Wertpapiere bleibe so ungenutzt.

Die FDP-Fraktion scheiterte mit ihrem Antrag zur Schaffung eines innovationsfreundlichen Rechtsrahmens für Kryptoassets, der digitale Wertpapiere aller Art ermöglichen solle. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung Blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen und diese auch in der nationalen Gesetzgebung voranzutreiben. (maw)

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