Weg frei für Sicherstellungszuschlag

NEU-ISENBURG (eb). Drei Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Bedarfsplanungsrichtlinie, zur Balneofototherapie und zum Wirkstoff Clopidogrel haben mit der gestrigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger Rechtskraft bekommen.

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Mit der Änderung der Bedarfsplanungsrichtlinie hat der G-BA nach eigener Überzeugung die formalen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass einer möglichen Unterversorgung mit Haus- und Fachärzten in bestimmten Regionen verschiedener Bundesländer entgegen gewirkt werden kann.

So können die Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen nun einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf in rechnerisch nicht unterversorgten Planungsbereichen feststellen. Diese Feststellung kann zur Folge haben, dass Vertragsärzte Sicherstellungszuschläge erhalten.

Zu den Aufgaben der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen gehören die Feststellung des Versorgungsgrades und das Einleiten der erforderlichen Maßnahmen, um eine ausreichende hausärztliche und fachärztliche Versorgung der Bevölkerung in der entsprechenden Region herzustellen.

Der zweite Beschluss legt fest, dass GKV-Patienten mit bestimmten Hauterkrankungen künftig Anspruch auf eine Balneofototherapie haben.

Die dritte Veröffentlichung betrifft Clopidogrel als Monotherapie. Die Kassen tragen die Therapie nur noch, wenn zusätzlich eine nachgewiesene periphere arterielle Verschlusskrankheit besteht oder eine ASS-Unverträglichkeit vorliegt.

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