Substitutionstherapie

Erpressungsverdacht: Ermittlungen gegen Bamberger Ärztin

In Bamberg wird gegen eine Ärztin ermittelt, die auf die Behandlung Opioidabhängiger spezialisiert ist. Ermittelt wird unter anderem wegen des Verdachts auf Erpressung in Zusammenhang mit Rezeptausstellungen.

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Idylle in Bamberg – nicht aber für eine ortsansässige Ärztin: Ihre Praxisräume wurden durchsucht.

Idylle in Bamberg – nicht aber für eine ortsansässige Ärztin: Ihre Praxisräume wurden durchsucht.

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Bamberg. Gesundheitsamt, Polizei und Staatsanwaltschaft Bamberg haben die Praxisräume einer Ärztin durchsucht. Gegen sie werde wegen mutmaßlichen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verdachts auf Erpressung ermittelt, teilten die Beamten am Freitag mit.

Die Ärztin sei auf die Behandlung Drogenabhängiger spezialisiert. Sie soll gegen die Bestimmungen bei der Therapie mit Ersatzstoffen verstoßen haben. Ohne die Ersatzstoffe würden die Patienten unter Entzugserscheinungen und Schmerzen leiden, erklärten die Ermittler. Doch die Ärztin habe ihnen erst ein Rezept dafür ausgestellt, wenn sie für einen Urintest einen niedrigen zweistelligen Euro-Betrag bezahlt hätten. Außerdem gebe es weitere Ungereimtheiten bei der Ausstellung von Rezepten und bei der Abrechnung mit den Krankenkassen.

Ob und inwieweit die Ärztin ihren Patienten die Notwendigkeit eines Urintests als Selbstzahlerleistung erklärt haben will, ist der Mitteilung der Polizei nicht zu entnehmen. Nach aktueller Rechtslage jedenfalls dürfen IGeL nicht aufgedrängt werden, sondern nur auf ausdrückliches Verlangen der Patienten erbracht werden. Paragraf 11 der Musterberufsordnung verbietet es Ärzten außerdem, „diagnostische oder therapeutische Methoden unter missbräuchlicher Ausnutzung des Vertrauens, der Unwissenheit, der Leichtgläubigkeit oder der Hilflosigkeit von Patientinnen und Patienten anzuwenden“. Dieser Passus gilt auch nach der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns. Im Fall der Substitutionspatienten aus Bamberg könnte zumindest von einer Abhängigkeit gegenüber der Ärztin ausgegangen werden.

Verbot der Substitionsbehandlung

Die Polizei sprach in einer Mitteilung von „gravierenden Verstößen“. Noch vor Ort sprachen die Polizeibeamten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Ärztin ein Verbot zur Weiterführung der Substitutionsbehandlungen aus. „Die Gesundheit sowie Leib und Leben der Patienten“ habe man „als derart gefährdet angesehen“, dass diese Entscheidung zu treffen war, heißt es in einer Mitteilung der Polizei.

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde bestätigte das Verbot im Nachgang. Bei der Durchsuchung Ende März seien zahlreiche Patientenakten und ärztliche Unterlagen sichergestellt worden. Schon 2009 und 2018 habe sich die Ärztin wegen ähnlicher Fälle vor Gericht verantworten müssen.

Ein Verstoß gegen die „Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger“ kann über straf- oder ordnungsrechtliche Folgen hinaus eine berufsrechtliche Prüfung nach sich ziehen. (dpa/lby/eb)

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