OLG Hamm

Weiterer Prozess um Arztbewertungsportal

Veröffentlicht:

KÖLN. Das Arztbewertungsportal Jameda beschäftigt weiter die Gerichte. Das Oberlandesgericht Hamm wird am 13. März in einem Berufungsverfahren über eine Auseinandersetzung zwischen einer Zahnärztin und dem Portal verhandeln (Az.: 26 U 4/28). Eine Patientin hatte anonym eine Bewertung mit heftigen Vorwürfen eingestellt.

 Sie behauptete unter anderem, die Zahnärztin verzichte auf Aufklärung/Bewertung, ihre Prothetiklösungen seien zum Teil falsch. Das Landgericht Essen untersagte Jameda die Veröffentlichung dieser Aussagen. Die Veröffentlichung unzutreffender Tatsachenbehauptungen verstoße gegen die Nutzungsbedingungen von Jameda und verletze das Persönlichkeitsrecht der Dentistin, so das Gericht. (iss)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Endpunkte – Herausforderungen aus der Sicht des vfa

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview zur Bräunungssucht

Gebräunte Haut: Wann eine Tanorexie dahinter steckt

Lesetipps
Positiver Schwangerschaftstest: Manche Frauen fürchten sich stark vor diesem Moment. Gedanken an eine Schwangerschaft und/oder Geburt lösen bei ihnen panische Angst aus.

© globalmoments / stock.adobe.com

Spezifische Angststörung

Was ist eigentlich Tokophobie?