Wenig Hoffnung für Käufer von Schrottimmobilien

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Die Hoffnungen geprellter Käufer sogenannter Schrottimmobilien auf Schadensersatz von der Bausparkasse Badenia haben einen weiteren Rückschlag erlitten.

Wie sich aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ergibt, könnte ein Teil der Ansprüche inzwischen verjährt sein. In einem Prozess mit einem Ehepaar, das 1995 mit einem Badenia-Darlehen eine überteuerte Wohnung gekauft hatte, gab der BGH im Wesentlichen der Bausparkasse recht.

Nach dem Urteil könnte für Immobilienkäufer, die zu spät oder gar nicht geklagt haben, die Drei-Jahres-Frist verstrichen sein. Derzeit sind allein beim Oberlandesgericht Karlsruhe rund 300 solcher Klagen anhängig. Der juristische Knackpunkt des Verfahrens war die Frage, wann die seit Anfang 2002 geltende dreijährige Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche der Käufer zu laufen beginnt.

Urteil des Bundesgerichtshofs Az.: XI ZR 132/07

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung