Werbung in Software behindert nicht den Wettbewerb
FRANKFURT AM MAIN (ger). Werbung für Generika in einer Praxissoftware behindert nicht automatisch den Wettbewerb in unzulässiger Weise, sondern ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Das hat das Landgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil entschieden.