BGH-Urteil

Wichtige Weichen im Streit um teure Krebsmedikamente

Der jahrelange Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Kliniken über zu viel gezahltes Geld für Krebsmedikamente wurde nun teilweise vor dem BGH geklärt.

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KARLSRUHE. Im Streit mit Kliniken um zu hohe Rechnungen für Krebspatienten können die privaten Krankenkassen grundsätzlich einen Teil des Geldes für ihre Versicherten zurückfordern. Es müssen aber bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wie aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde. Einige Fragen sind auch noch in den einzelnen Prozessen zu klären. (Az. VIII ZR 115/18 u.a.)

Betroffen sind Medikamente zur ambulanten Chemotherapie, die Krankenhaus-Apotheken individuell anmischen. Dafür wurden früher 19 Prozent Umsatzsteuer fällig – bis der Bundesfinanzhof 2014 klarstellte, dass solche Medikamente von der Steuer befreit sind.

Die Versicherer, die für die Patienten die Mehrkosten übernommen haben, forderten, dass sich die Kliniken die Steuer soweit möglich vom Finanzamt zurückholen und das Geld erstatten. Die Kliniken hielten den Aufwand für unzumutbar. Es gebe dafür auch keinen Rechtsgrund, lautete ihr bisheriges Argument.

Im einzelnen Fall kann es um mehrere tausend Euro gehen. Nach Auskunft des PKV-Verbandes stehen insgesamt mehrere Millionen Euro auf dem Spiel. Bundesweit laufen deshalb zahlreiche Prozesse, allein beim BGH sind sieben Verfahren anhängig. Die Vorinstanzen haben mal für die eine, mal für die andere Seite entschieden. Die obersten Zivilrichter des BGH geben nach ihrem heutigen Urteil nun die Linie vor.

Das Problem mit der Abrechnung betrifft auch gesetzliche Kassen. Sie streiten parallel vor den Sozialgerichten um Rückerstattung. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass es insgesamt um einen dreistelligen Millionenbetrag geht. (dpa)

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