Zahnärztestreik - wie geht es zurück ins System?

KASSEL(mwo). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel verhandelt am Mittwochnachmittag erneut über den "Streik" der niedersächsischen Kieferorthopäden. Dabei geht es diesmal um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen streikende Ärzte nun wieder für das vertragsärztliche System zugelassen werden können.

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Beim "Zahnärztestreik" im Jahr 2004 hatten in Niedersachsen 72 von 180 Kieferorthopäden aus Protest gegen die Gesundheitsreform 2003 ihre Zulassung zurückgegeben. 2007 entschied dazu das BSG, dass die beteiligten Zahnärzte keinerlei Honoraranspruch haben, wenn sie danach trotzdem noch Kassenpatienten behandelt haben.

Noch im Jahr 2004 wollten zwei Kieferorthopädinnen aus Hildesheim zurück ins System. Mit Blick auf die gesetzliche Wiederzulassungssperre von sechs Jahren lehnten die Zulassungsgremien dies aber ab. Mit ihren nun beim BSG verhandelten Klagen machen die Zahnärztinnen geltend, es habe gar kein kollektiver Zulassungsverzicht vorgelegen und ihre Beteiligung sei nicht nachgewiesen. In einem dritten Verfahren geht eine Kieferorthopädin gegen das Land Niedersachsen vor, das zumindest für Hildesheim zu Unrecht einen Kollektivverzicht festgestellt habe.

Bereits am Mittwochvormittag entscheidet das Bundessozialgericht außerdem, ob niedergelassene Ärzte gegen die Sonderbedarfszulassung eines Kollegen klagen können. Konkret geht es um die Klagen von Facharztkollegen gegen die Sonderbedarfszulassungen eines Internisten und einer Onkologin.

2004 hatte das Bundesverfassungsgericht Konkurrentenklagen niedergelassener Ärzte gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zugelassen. Das BSG hat nun zu entscheiden, ob diese Rechtsprechung auch auf den Sonderbedarf übertragbar ist.

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