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Untreue-Prozess

Zahnarzt auf Bewährung verurteilt

Veröffentlicht:

KÖLN. Ein ehemaliger Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Düsseldorf ist vom Landgericht Düsseldorf (LG) wegen Untreue zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er muss zudem 10.000 Euro an den Förderkreis der Heinrich-Heine-Universität zahlen.

Der Zahnarzt hatte einen Kollegen, der auch wissenschaftlicher Mitarbeiter war, in seiner privatärztlichen Ambulanz beschäftigt. Dieser Mitarbeiter wurde von der Uni bezahlt, stand für Forschung und Lehre allerdings kaum zur Verfügung. Dadurch war der Hochschule ein Schaden in Höhe von 28.000 Euro entstanden, befand das LG.

Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig, der Zahnarzt kann in die Berufung gehen.

Die Uni Düsseldorf will jetzt zeitnah die disziplinarrechtlichen Konsequenzen aus dem Urteil prüfen. "Das Universitätsklinikum Düsseldorf wird – ebenfalls zeitnah – über dienstliche Konsequenzen entscheiden", heißt es in einer Mitteilung. Der Zahnarzt ist nach wie vor Leiter der Poliklinik für Zahnerhaltung, Parodontologie und Endodontologie des Klinikums. (iss)

Landgericht Düsseldorf Az.: 14Kls18/13

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