Zu oft Prävention gemacht - vielen Ärzten droht jetzt Ärger

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FRANKFURT AM MAIN (pei / lu). Kollegen aus mehreren KVen bekommen derzeit Ärger, weil sie Gesundheitsuntersuchungen zu oft abgerechnet haben. Allein in Hessen droht 400 Vertragsärzten ein Disziplinarverfahren.

Ein Hausarzt-Internist aus Frankfurt fiel bei der Abrechnungsprüfung auf, weil er bei der Gesundheitsuntersuchung von insgesamt elf Patienten nicht den erforderlichen zeitlichen Abstand eingehalten hatte. Nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses darf die Gesundheitsvorsorge nur "jedes zweite Jahr" erbracht und abgerechnet werden.

Das Versäumnis bescherte dem Kollegen außer einer Rückforderung der KV in Höhe von 286,76 Euro prompt ein Disziplinarverfahren. Im Anschreiben der KV Hessen heißt es, "dass Herr ... in insgesamt 11 Fällen die Untersuchung nach Nr. 160 EBM '96 bzw. Nr. 01732 EBM 2000plus bereits im Jahr zuvor bzw. sogar innerhalb des gleichen Jahres ... abgerechnet hat."

"Es hätte gereicht, wenn die KV das Honorar zurückfordert", sagte der Kollege der "Ärzte Zeitung". Es sei ihm unverständlich, weshalb alle Kollegen, die mehr als zehn vorzeitige Gesundheitsuntersuchungen abgerechnet haben, ein Disziplinarverfahren bekommen. Angestoßen wurde die Recherche durch einen Antrag der AOK. Die KV erklärte auf Anfrage, es gehe ihr nicht um Bestrafung, sondern um Sensibilisierung der Ärzte.

Das sieht Dr. Dr. Peter Schlüter aus Hemsbach in Nordbaden anders. Sein Eindruck aus Gesprächen: "Im Moment sind die KVen hinter den Kollegen her, das ist der pure Wahnsinn." Auch die KV Baden-Württemberg prüft derzeit, ob die 01732 korrekt abgerechnet wurde.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Muss es gleich der Holzhammer sein?

Lesen Sie dazu auch: Auf Kollegen im Ländle rollt eine Rückzahlungswelle zu

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