Tarifverhandlung

Zweistufiges Gehaltsplus für MFA

Der neue Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) steht: Auf gleich zwei Erhöhungen einigten sich die Tarifpartei der niedergelassenen Ärzte (die AAA) und der Verband der medizinischen Fachberufe (VmF).

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Es klingelt für MFA im Sparschwein: Ärzte und der Verband der medizinischen Fachberufe haben sich auf eine Gehaltserhöhung geeinigt.

Es klingelt für MFA im Sparschwein: Ärzte und der Verband der medizinischen Fachberufe haben sich auf eine Gehaltserhöhung geeinigt.

© Picture-Factory / Fotolia

BERLIN. Demnach steigen die Gehälter rückwirkend zum 1. April 2017 linear um 2,6 Prozent. Damit liegt das Einstiegsgehalt von MFA im ersten Berufsjahr und der Tätigkeitsgruppe I bei 1770,08 Euro brutto pro Monat, für erfahrene MFA mit entsprechenden Zusatzqualifikationen und -aufgaben ab dem 17. Berufsjahr (Tätigkeitsgruppe VI) sind es 3488,25 Euro.

Zum 1. April 2018 werden die Gehälter dann noch einmal um 2,2 Prozent erhöht.

Die Einigung erfolgte zwar bereits am 1. August, die Tarifparteien hatten aber bis zum Ablauf der Einspruchsfrist Stillschweigen vereinbart. Damit ist das Tarifergebnis nun offiziell gültig.

Auch die Auszubildenden in den Praxen sollen mehr Geld bekommen: Die Vergütung wird in allen drei Ausbildungsjahren – ebenfalls rückwirkend zum 1. April 2017 – um 30 Euro brutto pro Monat angehoben. Das heißt, im ersten Ausbildungsjahr erhalten angehende MFA nun 760 Euro, im zweiten Jahr 800 Euro und im dritten Jahr 850 Euro.

13. Gehalt als Sonderzahlung

Eine Einigung gab es nun auch beim strittigen 13. Monatsgehalt: Die von Arbeitgeberseite zum Teil geplante Umverteilung auf die Monatsgehälter sah der Verband der medizinischen Fachberufe sehr kritisch. Die AAA wollte dadurch aber vor allem die Liquiditätsengpässe in den Praxen zum Jahresende abmildern.

Die neue Regelung sieht nun vor, dass das bisherige 13. Gehalt ab 2018 in eine Sonderzahlung umgewandelt wird. Dabei wird allerdings die Hälfte des 13. Monatsgehalts auf die Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen umgelegt und nur die andere Hälfte als Sonderzahlung zum 1. Dezember ausgezahlt.

Die in der Tariftabelle vereinbarten monatlichen Bruttogehälter und die Ausbildungsvergütungen steigen laut der Tarifparteien damit ab Januar 2018 um 4,17 Prozent bzw. 1/24. (reh)

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