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Telematikinfrastruktur

Zweiter E-Health-Konnektor zugelassen

Es geht voran in der Telematikinfrastruktur: Die gematik hat den E-Health-Konnektor von secunet zugelassen. Anwender des Konnektors können nun auf die ersten medizinischen Anwendungen zugreifen.

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Der Konnektor von secunet ist jetzt auch für das Notfalldatenmanagement und den E-Medikationsplan zugelassen.

Der Konnektor von secunet ist jetzt auch für das Notfalldatenmanagement und den E-Medikationsplan zugelassen.

© ©secunet

Essen/Berlin. Die gematik hat am Montag den E-Health-Konnektor der secunet Security Networks AG für den Einsatz in der Telematikinfrastruktur (TI) zugelassen.

Damit stehe nun bundesweit der zweite Konnektor auf dem Markt zur Verfügung, um medizinische Anwendungen wie Notfalldatensatz und E-Medikationsplan sowie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) bald im Behandlungsalltag zu nutzen, hat die Betriebsgesellschaft der TI am Dienstag mitgeteilt.

Im Juli war der Konnektor der CompuGroup Medical zugelassen worden. Wie CGM hatte auch secunet seinen E-Health-Konnektor in Westfalen-Lippe getestet. Neben dem abgeschlossenen Feldtest hatte der Hersteller eine Sicherheitszertifizierung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nachweisen müssen, so die gematik weiter.

Online-Upgrade kann eingespielt werden

In der neuen Version seien neben dem Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischem Medikationsplan (eMP) alle notwendigen Funktionen wie die qualifizierte elektronische Signatur (QES) enthalten, um einen Fachdienst „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM) nutzen zu können, bestätigt auch secunet. Diese Anwendungen brächten echten medizinischen Mehrwert und erleichterten darüber hinaus die Arbeitsabläufe in den Praxen und zwischen medizinischen Einrichtungen.

Jeder Konnektor von secunet, der bereits eingesetzt werde, sei bereits auf die neue Version vorbereitet, heißt es weiter. Die Nutzer könnten das Online-Upgrade nun einspielen und per Lizenz die Fachmodule NFDM und eMP freischalten. Ein Austausch der Hardware sei nicht erforderlich.

Wie viele Installationen bis Jahresende?

Zugang zu den Lizenzen erhalten die Leistungserbringer über ihren TI-Dienstleister. Das gelte sowohl für den Konnektor für Arztpraxen (Einboxkonnektor) als auch für den Konnektor für Rechenzentren (Rechenzentrumskonnektor), der sich insbesondere für Krankenhäuser und große Apotheken eigne. Für Apotheken läuft bekanntlich am 30. September 2020 die Frist zur Anbindung an die TI ab. Secunet rechnet nach eigenen Angaben bis zum Jahresende 2020 mit mehr als 70.000 Installationen des eigenen Konnektors.

Um die medizinischen Anwendungen komplett nutzen zu können, ist ein elektronischer Heilberufsausweis der zweiten Generation (eHBA G2) erforderlich. Darauf hat die gematik nochmals verwiesen. Allen Ärztinnen und Ärzten, die diese neue Ausweis-Version noch nicht beantragt haben, empfiehlt die Gesellschaft, dies schnellstmöglich nachzuholen. Herausgeber des eHBA sind die Landesärzte- und -zahnärztekammern sowie die Landespsychotherapeutenkammern. (ger)

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