Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Zytostatikazubereitung darf ausgeschrieben werden

Veröffentlicht:

KASSEL. Die gesetzlichen Kassen dürfen die Versorgung mit Zytostatikazubereitungen über eine Ausschreibung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen.

Angesichts der Direktbelieferung der Praxen greift das Apothekenwahlrecht der Versicherten hier nicht, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel.

Es bestätigte damit einen Selektivvertrag der AOK Hessen. (mwo)

Az.: B 3 KR 16/15 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Abrechnung nur noch über EBM?

Ambulantes Operieren: Regierung plant Ende der Hybrid-DRG

Therapie mit Glukokortikoiden

Was beim Absetzen von Steroiden zu beachten ist

Lesetipps
Ein Mann muss aufstoßen und hält sich die Hand vor den Mund.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Vier Ursachen im Überblick

Häufiges Aufstoßen: Woher es kommen kann und wie therapiert wird