Urteil

Zytostatikazubereitung darf ausgeschrieben werden

Veröffentlicht:

KASSEL. Die gesetzlichen Kassen dürfen die Versorgung mit Zytostatikazubereitungen über eine Ausschreibung durch die preisgünstigste Apotheke sicherstellen.

Angesichts der Direktbelieferung der Praxen greift das Apothekenwahlrecht der Versicherten hier nicht, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht in Kassel.

Es bestätigte damit einen Selektivvertrag der AOK Hessen. (mwo)

Az.: B 3 KR 16/15 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Arzneimittel-Kompass 2025

GKV-Ausgaben: Arzneimittelpreise auf dem Prüfstand

Kooperation | In Kooperation mit: AOK Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallstricke in der Praxis

Häufige Fehler in der Hypertonie-Therapie: So geht’s besser!

Praxis-PC, Konnektor und andere Elektrogeräte

Elektroschrott: Wie Praxen Altgeräte sicher entsorgen

Lesetipps
Knochen schematisch dargestellt

© crevis - stock.adobe.com

Komplikationen

Bei Diabetes mellitus auch die Knochen in den Blick nehmen

Plaque im Gefäß

© Dr_Kateryna / Fotolia

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen