DGIMTalk
Ärzte fordern funktionierende Technik für die elektronische Patientenakte
Einiges an Handlungsbedarf sahen die Teilnehmer beim virtuellen DGIMTalk zur elektronischen Patientenakte. Die Teilnehmer waren sich einig, dass es sich dabei um ein wichtiges Tool handelt.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


