Cyberdiebstahl

ein Fall für die Versicherung?

Hat eine Versicherung gegen Internetdiebstahl Sinn? Verbraucherschützer sind da skeptisch.

Veröffentlicht:

Frage: In meinem Bekanntenkreis gab es kürzlich einen Fall von Identitätsdiebstahl. Betrüger hatten sich Zugang zum Paypal-Konto eines Freundes verschafft und auf seine Kosten Dinge im Internet bestellt.

Der Schaden betrug rund 2000 Euro. Nun frage ich mich: Kann und sollte ich mich gegen solche Art der Internetkriminalität versichern?

Antwort: Im Zeitalter des Internets haben auch die Versicherer den Bereich Cyberkriminalität für sich entdeckt. Allerdings bieten nicht viele Gesellschaften eine solche Deckung an.

Die Webaktiv-Versicherung der Arag soll Kunden bei Problemen mit Online-Käufen oder Kreditkartenbetrug helfen. Kunden, die im Internet gemobbt oder beleidigt werden, können sich über Experten, die die Arag vermittelt, professionelle Hilfe suchen. Auch die R+V und die Stuttgarter SV Sparkassenversicherung bieten speziellen Schutz für Privatleute.

Aber oft konzentrieren sich die Leistungen der Versicherer nur auf die juristische Unterstützung nach Cyberangriffen: Wird der Nachwuchs in sozialen Netzwerken gemobbt, vermittelt Arag einen Anwalt, der sich um die Löschung der Daten kümmert. Die SV Sparkassenversicherung und die R+V bieten neben Rechtsberatung auch psychologische Betreuung von Mobbing-Opfern.

Vermögensschäden wie im Fall Ihres Bekannten sind dagegen nicht in allen Verträgen mitversichert. Die R+V erstattet finanzielle Schäden – etwa bei Betrug beim Online-Kauf oder Online-Banking – mit maximal 10.000 Euro. Bei der Arag sind solche Verluste nur in einer erweiterten Variante mitversichert.

Verbraucherschützer sehen das Angebot der Internet-Versicherung kritisch, weil Verbraucher viele Leistungen der Versicherer – etwa Anwaltssuche – auch selbst übernehmen können, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Außerdem sind viele Internetrisiken oft in neuen Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen mitversichert. Dazu kommt das Beweis-Problem: "Geschädigte müssen dem Versicherer beweisen, dass Kriminelle sich Zugriff auf Accounts verschafft haben, das ist oft schwierig", sagt Weidenbach. (acg)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungen

Was bei einer Arzthaftpflicht wichtig ist

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP
Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an