Cyberdiebstahl

ein Fall für die Versicherung?

Hat eine Versicherung gegen Internetdiebstahl Sinn? Verbraucherschützer sind da skeptisch.

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Frage: In meinem Bekanntenkreis gab es kürzlich einen Fall von Identitätsdiebstahl. Betrüger hatten sich Zugang zum Paypal-Konto eines Freundes verschafft und auf seine Kosten Dinge im Internet bestellt.

Der Schaden betrug rund 2000 Euro. Nun frage ich mich: Kann und sollte ich mich gegen solche Art der Internetkriminalität versichern?

Antwort: Im Zeitalter des Internets haben auch die Versicherer den Bereich Cyberkriminalität für sich entdeckt. Allerdings bieten nicht viele Gesellschaften eine solche Deckung an.

Die Webaktiv-Versicherung der Arag soll Kunden bei Problemen mit Online-Käufen oder Kreditkartenbetrug helfen. Kunden, die im Internet gemobbt oder beleidigt werden, können sich über Experten, die die Arag vermittelt, professionelle Hilfe suchen. Auch die R+V und die Stuttgarter SV Sparkassenversicherung bieten speziellen Schutz für Privatleute.

Aber oft konzentrieren sich die Leistungen der Versicherer nur auf die juristische Unterstützung nach Cyberangriffen: Wird der Nachwuchs in sozialen Netzwerken gemobbt, vermittelt Arag einen Anwalt, der sich um die Löschung der Daten kümmert. Die SV Sparkassenversicherung und die R+V bieten neben Rechtsberatung auch psychologische Betreuung von Mobbing-Opfern.

Vermögensschäden wie im Fall Ihres Bekannten sind dagegen nicht in allen Verträgen mitversichert. Die R+V erstattet finanzielle Schäden – etwa bei Betrug beim Online-Kauf oder Online-Banking – mit maximal 10.000 Euro. Bei der Arag sind solche Verluste nur in einer erweiterten Variante mitversichert.

Verbraucherschützer sehen das Angebot der Internet-Versicherung kritisch, weil Verbraucher viele Leistungen der Versicherer – etwa Anwaltssuche – auch selbst übernehmen können, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Außerdem sind viele Internetrisiken oft in neuen Haftpflicht- oder Rechtsschutzversicherungen mitversichert. Dazu kommt das Beweis-Problem: "Geschädigte müssen dem Versicherer beweisen, dass Kriminelle sich Zugriff auf Accounts verschafft haben, das ist oft schwierig", sagt Weidenbach. (acg)

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